Der Notfunk-Erlass: Was darf man im echten Katastrophenfall rechtlich funken?

Der Notfunk-Erlass: Was darf man im echten Katastrophenfall rechtlich funken?

Rechtliche Grauzonen im elektromagnetischen Spektrum
Wenn die kritische Infrastruktur kollabiert, das Mobilfunknetz versagt und der totale Blackout eintritt, wird drahtlose Kommunikation zur Lebensversicherung. Unter Preppern und Funkbegeisterten kursiert in diesem Szenario hartnäckig ein Begriff: der Notfunk-Erlass.

Doch was verbirgt sich juristisch und operativ tatsächlich hinter dieser vermeintlichen Pauschalerlaubnis, im Krisenfall jede beliebige Frequenz zu nutzen? Wer in einer extremen Notlage ohne gültige Lizenz das Mikrofon eines Amateurfunkgeräts bedient, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Dieser Fachartikel beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Amateurfunkgesetzes (AFuG) in Deutschland und zeigt auf, wie autarke Krisenvorsorge und rechtssichere Funkdisziplin im echten Katastrophenfall Hand in Hand gehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Der NotstandParagraph im TKG
Grundsätzlich ist das Senden auf geschützten Frequenzen – insbesondere im Amateurfunkdienst, dem Flugfunk oder dem Behördenfunk (BOS) – streng reglementiert. Das unberechtigte Aussenden von Funksignalen ohne entsprechende Zulassung stellt im Normalbetrieb eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat dar. Der Begriff Notfunk-Erlass ist dabei kein eigenständiges, permanent gültiges Gesetz, sondern beschreibt behördliche Sonderregelungen oder die Anwendung des rechtfertigenden Notstands gemäß Paragraph 34 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie spezifische Ausnahmeverordnungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) im akuten Katastrophenfall.

Ein rechtfertigender Notstand liegt rechtlich erst dann vor, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut besteht. Nur in einer solchen unmittelbaren Existenzbedrohung ist das Absetzen eines Notrufs auf einer eigentlich gesperrten Frequenz für jedermann straffrei gestellt. Sobald die Gefahr abgewendet ist oder staatliche Rettungsorgane die Koordination übernehmen, erlischt dieses temporäre Sonderrecht sofort.

Technische Optionen: Jedermannfunk vs. lizenzierte Systeme
Für die autarke Krisenvorsorge ohne staatliche Lizenzierung stehen primär die Frequenzbereiche des sogenannten Jedermannfunks zur Verfügung. Hierzu zählen der klassische CB-Funk (27 MHz), PMR446 (Personal Mobile Radio, 446 MHz) und Freenet (149 MHz). Diese Frequenzen dürfen von jedem Bürger mit zertifizierten Endgeräten frei genutzt werden. Die Sendeleistung ist hierbei jedoch gesetzlich stark limitiert: PMR446-Geräte arbeiten mit maximal 500 Milliwatt (mW), während CB-Funkgeräte im FM-Modus bis zu 4 Watt und im SSB-Modus (Single Sideband) bis zu 12 Watt leisten dürfen.

Im Gegensatz dazu bietet der Amateurfunk weitaus höhere Reichweiten und flexiblere Frequenzbänder (z.B. das 2-Meter- und 70-Zentimeter-Band sowie Kurzwellenbänder für weltweiten Empfang). Ein lizenziertes Amateurfunkgerät (z.B. von Baofeng oder Yaesu) darf im Normalbetrieb von Personen ohne Zulassung strengstens nur zum Hören (Swarl-Betrieb) genutzt werden. Die Aktivierung der Sendestufe bleibt der absoluten Extremsituation vorbehalten, in der kein anderes Kommunikationsmittel mehr zur Verfügung steht, um menschliches Leben zu retten.

Praxis-Leitfaden: Notfall-Prozeduren und Funkdisziplin

Das standardisierte Notrufschema auf Jedermann-Frequenzen Im Katastrophenfall müssen Funksprüche so präzise, kurz und strukturiert wie möglich abgesetzt werden, um Batterieressourcen zu schonen und den Äther für andere Notrufe freizuhalten. Nutzen Sie im CB- oder PMR-Funk das internationale Notrufschema, angepasst an den autarken Nahbereich:

Kanalwahl: Schalten Sie auf den offiziellen CB-Notrufkanal 9 AM / 9 FM oder nutzen Sie auf PMR den Kanal 7 (ohne CTCSS-Pilotton).

Der Ruf: Senden Sie das international verständliche Notsignal „MAYDAY“ dreimal hintereinander aus, gefolgt von Ihrem Rufnamen oder Ihrer Stationskennung (z.B. „Station Alpha“).

Die 5-W-Fragen: Übermitteln Sie in maximal 15 Sekunden die Kerninformationen:

Wer meldet sich? (Kennung der Station)
Wo ist der Notfallort? (Exakte Koordinaten oder markante Geländepunkte)
Was ist passiert? (Art der medizinischen oder strukturellen Krise)
Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
Welche Art von Hilfe wird dringend benötigt?

Hörbereitschaft: Schalten Sie das Gerät sofort auf Empfang und warten Sie mindestens zwei Minuten auf eine Bestätigung, bevor Sie den Notruf wiederholen.

    Taktische Funkdisziplin zur Wahrung der operativen Sicherheit (OPSEC) In einer langanhaltenden, großflächigen Krise birgt jede Funkemission das Risiko der Peilung durch unbefugte Dritte. Elektromagnetische Wellen breiten sich unaufhaltsam aus und können mittels Richtantennen und Kreuzpeilung exakt lokalisiert werden. Halten Sie sich strikt an folgende Überlebensregeln im Spektrum:

    Sendezeit minimieren: Ein Funkspruch darf die Dauer von 5 Sekunden niemals überschreiten. Bereiten Sie den Text vor dem Drücken der PTT-Taste (Push-to-Talk) im Kopf exakt vor.

    Verschleierung von Klardaten: Nennen Sie niemals echte Namen, Geburtsdaten, genaue Vorratsmengen oder den exakten Standort Ihres Basislagers im Klartext. Nutzen Sie vorab vereinbarte Codetabellen, Rasterkarten oder kryptische Alpha-Numerik-Kombinationen (z.B. „Zustand Grün bei Punkt Delta-9“).

    Sendeleistung anpassen: Senden Sie immer nur mit der minimal notwendigen Leistung, die für die Überbrückung der Distanz zur Gegenstation erforderlich ist. Zu viel Leistung erhöht Ihre elektronische Signatur drastisch und macht Sie für weit entfernte Empfänger sichtbar.

    Frequenzwechsel (Frequency Hopping): Wechseln Sie nach jedem kurzen Durchgang nach einem vordefinierten Zeitschema den Kanal, um automatisierten Peilsystemen die Erfassung zu erschweren.

      Fazit: Vorsorge statt rechtlicher Leichtsinn
      Der vermeintliche Notfunk-Erlass entbindet den Prepper oder handwerklich autarken Bürger im Alltag nicht von den strengen Gesetzen des TKG. Er stellt lediglich ein juristisches Werkzeug im absoluten Notstand dar. Für eine verlässliche, krisenfeste Kommunikationsstruktur ist es daher unerlässlich, sich bereits in Friedenszeiten mit der Technik vertraut zu machen. Die beste Strategie besteht darin, eine offizielle Amateurfunklizenz (mindestens die Einsteigerklasse N) zu erwerben. Nur so erlangt man die handwerkliche und technische Praxis, um im echten Ernstfall die Geräte fehlerfrei, reichweitenstark und vor allem rechtssicher zu bedienen, bevor der Ernstfall den totalen Ausfall aller Netze erzwingt.